Im Sinne der Standortförderung werden im Kanton Zürich international Schulen vom Kanton unterstützt. Niemand (ausser der Regierung natürlich) weiss aber genau, welche Schulen wie unterstützt werden. Da von Seiten der FDP nun verlangt wird, dass internationale Schulen auch normale Schüler ohne Beschränkung aufnehmen sollen, stellt sich für mich die Frage wie das im Sinne der Standortförderung noch zu legitimieren ist.
Gemäss Artikel 72 des Volksschulgesetzes kann der Kanton Investitionsbeiträge an internationale Schulen ausrichten. Gemäss den Legislaturzielen 2007-2011 plante der Regierungsrat, die internationalen Schulen zu stärken. Im Zusammenhang mit diesem Legislaturziel bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche Investitionsbeiträge gemäss Artikel 72 des Volksschulgesetzes wurden wann und an welche Institutionen ausgerichtet? Welche Investitionsbeiträge sind geplant?
- Wie hoch ist der Anteil dieser Investionsbeiträge an den jeweiligen Gesamtinvestitionen?
- Gibt es andere, nicht unter Artikel 72 fallende staatliche Leistungen an internationale oder andere private Schulen? Wenn ja, welche?
- Bieten unterstützte Schulen auch Ausbildungen an, welche nicht unter Artikel 68 Absatz 2 des Volksschulgesetzes fallen? Wenn ja, zu welchem Anteil der gesamten Schülerschaft?
- Wie gross ist der Anteil Schülerinnen und Schüler an internationalen Schulen mit Schweizer Nationalität?
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