Wieder einmal verwendet die SVP etwas komische Statistiken um gegen das Asylwesen Stimmung zu machen. In Ihrem “ExtraBlatt” vom Mai werden auf Seite 9 so ziemlich alle Tricks angewendet um die Wirklichkeit zu verzerren und möglichst gegen alle Asylbewerber zu schüren. Hier ein kleiner Überblick über die verwendeten Techniken:

Der Rechenfehler

Gemäss dem Text hat sich die Zahl der Asylgesuche in den letzten fünf Jahren auf über 28’000 Gesuche verdreifacht. Im Jahr 2012 wurden 28’631 Asylgesuche gestellt, im Jahr 2008 waren es 16’606 (Quelle). Die Zahl der Asylgesuche hast sich damit in den letzten fünf Jahren also nicht einmal verdoppelt. Nimmt man die Zahlen von 2007 (10’844) so kommt man der Verdreifachung noch etwas näher. Mit dem Faktor 2.64 muss man aber schon ausgesprochen gutmütig runden um auf den Faktor 3 zu kommen. Damit der Leser/die Leserin das nicht merkt wird auch grosszügig auf den Ausgangswert verzichtet.

Die selektive Datenauswahl

Doch warum eigentlich genau die letzten 5 Jahre? Natürlich ist diese Auswahl nicht zufällig. Würde man zum Beispiel die letzten 10 Jahre nehmen (im Jahr 2002 wurden 26’987 Asylgesuche gestellt), so käme man auf eine Zunahme mit dem Faktor 1.06 also eine Zunahme um 6%. Alles andere als eine beeindruckende Zunahme. Diese kleine Beispiel zeigt nichts anderes, als dass die Zahl der Asylgesuche vor allem mit der weltpolitischen Lage zusammenhängt (Hier noch eine Verlaufsgrafik über die letzten 20 Jahre).

Das Kleingedruckte

Ganz gross steht auf der rechten Seite “43% kriminelle Asylbewerber”. Damit wird sugeriert, dass 43% der Asylbewerber kriminell sind. Aber mit der Realität haben auch die 43% relativ wenig zu tun. Im Kleingedruckten steht dann zuerst, dass es nur um die Asylbewerber aus Tunesien, Algerien und Marroko geht.

Die Quellenunterschlagung

Gemäss Fliesstext kommt man auf diese 43% wenn man die Anzahl der nach Strafgesetzbuch beschuldigten Personen aus diesen Ländern mit den Personen im Ayslprozess aus diesen Ländern verrechnet. Woher die Zahl der 5’288 Personen im Asylprozess mit der Herkunft Tunesien, Algerien und Marroko stammt ist leider nicht zu erruieren. Allgemein wird im ganzen Text keine einzige Zahlenquelle angegeben. Es ist also zu einem grossen Teil einfach nicht nachvollziehbar woher die Daten sind und natürlich kann man damit auch nicht überprüfen, ob korrekt gerechnet wurde.

Die Doppelzählung

Als zweite Zahl um auf die 43% zu kommen wird die Zahl von 2’272 straffälligen Asylbewerbern genannt. Diese Zahl stammt vermutlich aus der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2012 (Quelle). Rechnet man dort die Anzahl beschuldigten Personen mit der Nationalität Tunesien, Allgerien und Marroko und dem Aufenthalsstatus “Asylbereich” zusammen so kommt man auf die genannten 2’272. Verrechnet man nun diese 2’272 einfach mit den 5’288 Personen im Asylbereich so wird aber missachtet, dass natürlich einige Personen gleichzeitig für mehrere Straftaten beschuldigt werden und/oder mehrmal für eine Straftat beschuldigt werden. Es werde also Personen doppelt gezählt und damit natürlich die Quote künstlich erhöht.

Die falsche(n) Kategorie(n)

Damit wird auch noch gleich wie automatisch die Unschuldsvermutung unterschlagen. Beschuldigte Personen werden automatisch zu verurteilten Personen. Kommt noch hinzu, dass in der Kriminalstatistik andere Personen in der Kategorie “Asylbereich” zusammenfasst werden, als etwa in der Bevölkerungsstatistik (Siehe Fussnote auf Seite 25). Dadurch wird die Anzahl der straffälligen Personen im Asylbereich noch zusätzlich erhöht. Die beiden verwendeten Zahlen sind nicht mehr vergleichbar, wenn sie sich nicht auf die selbe Grundgesamtheit beziehen.

Das Fazit

Statistik ist eigentlich ein gutes wissenschaftliches Instrument um die Wirklichkeit wahrzunehmen und dazustellen, aber jede sinnvolle Statistik beruht darauf, dass auch alle nötigen Informationen gemacht werden damit die Entstehung der Ergebnisse für den Betrachter/die Betrachterin nachvollziehbar sind. Alles andere ist Scheinstatistik und dient damit nur der Desinformation.